Wichtige Infos für Bauherren.
Hier erhalten gewerbliche und private Bauherren eine Übersicht über recht-
liche Regelungen für vermessungs-
technische Kontrollvermessungen.
Sie finden Informationen zu
den folgenden Themenbereichen:
Schnurgerüsteinmessung -
Im Zusammenhang mit der Schnurgerüsteinmessung
wird
von der zuständigen Baubehörde häufig eine
sog. Einmessbescheinigung gefordert.
Sachverständiger:
Als Prüfsachverständiger für
Vermessungswesen im Bau
(ehemals "Verantwortlicher Sachverständiger für
Vermes-
sungs
wesen im Bau)" [Bayerische
Ingenieurekammer-Bau]
übernehmen wir gerne für Sie Gebäudeabsteckungen undKontrollvermessungen,
die neben der behördlichen
Forderung auch rechtzeitig teure Bauschäden vor Baubeginn
verhindern können.