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Übersicht über Bauherren-Infos:
Bauherren

ÖbVI in Bayern- derzeit nicht existent

Folgende relevante externe Informationen zum Thema ÖbVI [Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Deutschland] liegen vor:

Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung dazu berufen, 1. an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken, 2. neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen, 3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt wer-den, mit öffentlichem Glauben zu beurkunde.[...]

Im Freistaat Bayern gibt es den rechtlichen Status des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (noch) nicht.

Quelle: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI)


Im Freistaat Bayern gibt es den rechtlichen Status des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieures (noch) nicht. Um dies zu ändern arbeitet der BDVI eng mit den freiberuflichen Kollegen aus Bayern zusammen. Diese haben sich im Ingenieurverband für Geoinformation und Vermessung Bayern e.V. (IGVB) zusammengeschlossen. Seit dem 10.06.2006 ist der IGVB Förderndes Mitglied des BDVI.

Quelle: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI)


Meldung des IGVB
Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern e.V. (IGVB)

(18.11.2004) "Reform Vermessung21 bleibt stecken! Die CSU-Fraktion hat mit ihrem Beschluss vom 17.11.04 dem Konzept der Vermessungsverwaltung vollständig entsprochen. Die innovativen Vorschläge der Henzler-Kommission und des IGVB sind damit endgültig vom Tisch. Der ÖbVI ist in absehbarer Zeit kein Thema in Bayern. Lediglich eine stärkere Einbindung des 'Verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen' wurde [...] in Aussicht gestellt. [...]"

 
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