Suchbegriff eingeben:

 
Startseite geschützter Bereich Email an Ingenieurbüro Saam GmbH
 
 

 

Aktuelles

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen um unseren Webauftritt und zu vermessungsrelevanten Themen:

 

August 2009:
Die Neue HOAI 2009 ist seit 18. August in Kraft
(IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG)

Deregulierung der Beratungsleistungen: Die Planungsleistungen für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen werden aus dem verbindlichen Teil der HOAI ausgegliedert, weil es sich dabei nach Ansicht der Bundesregierung um „Beratungsleistungen“ handelt. Und für die soll es keine staatliche Preisvorgabe geben.
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&op=129265&spid=1281


August 2009:
Neue HOAI 2009
in Kraft getreten
(Bayerische Ingenieurekammer-Bau)

Nach der Veröffentlichung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesanzeiger am 17.08.2009 ist die Neufassung am Dienstag, den 18. August in Kraft getreten.
http://www.bayika.de/de/hoai/index.php?navanchor=2110101


Februar 2008:
Neue Baugesetze
(Meldung IGVB)

Zum 1. Januar 2008 ist eine Reihe von Gesetzen in Kraft getreten. Dazu gehören:
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
- Verordnung über die Prüfingenieure,   Prüfämter und Prüfsachverständige im
  Bauwesen (PrüfVBau)
Mit diesen Gesetzesnovellierungen sind eine Reihe gravierender Neuordnungen verbunden.

Ab sofort heißt der "Verantwortliche Sachverständige für Vermessung im Bauwesen" in Bayern "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen". Die Artikelbezeichnungen der BayBO wurden komplett neu gestaltet (z.B. Art 72 Abs 6
heißt jetzt Art 68 Abs. 6). In der BauVorlV haben sich einige Änderungen ergeben.
Insbesondere sind dort umfangreichere Inhalte im Lageplan gefordert, die nur von einem qualifizierten Fachmann zu erledigen sind.


Juli 2007 / Januar 2008:
Neue Bayerische Bauordnung tritt zum 1.1.2008 in Kraft
(Meldung Bayerische Ingenieurekammer Bau / StMI-
Bayerisches Staatsministerium des Innern
)

Schmid: "Bauherren können sich schon jetzt über zahlreiche Änderungen informieren"

"Die neue Bayerische Bauordnung bringt zahlreiche wichtige Änderungen. So erfasst die Genehmigungsfreistellung künftig auch kleine und mittlere handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben. Die Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren werden nochmals gestrafft. Die Gemeinden können ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht einführen. Neu geordnet wird auch das Stellplatzrecht. Über diese und andere wichtige Neuerungen informiert der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008", teilte Innenstaatssekretär Georg Schmid am 11. September 2007 in München mit.

Der Bayerische Landtag hat am 18.07.2007 eine umfassende Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten wird. Inzwischen liegt die Neufassung der BayBO vom 14.08.2007 vor, die im Internet unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/ abrufbar ist. Der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008" der Zeitschrift der Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau, Städtebau, Wohnungsbau, Straßenbau und Brückenbau "bauintern" informiert ausführlich und übersichtlich über die wichtigsten Neuerungen. Einzelexemplare des Heftes können beim Vögel-Verlag (Kalvarienbergstraße 22, 93491 Stamsried, Telefon 09466-94000) angefordert werden. Der Text ist auch im Internet unter oben angegebener Adresse abrufbar.

Literaturtipp hierzu, Bsp. bei amazon.de:
Bayerische Bauordnung im Bild.
Mit hervorgehobenen Neuerungen ab 2007 (Broschiert), Weiß und Richelmann,2008. Verlagsges. Müller. 275 Seiten


Dezember 2006:
Europäischer Gerichtshof toleriert Mindest- und Höchstsätze
(Meldung IGVB)

Diese Entscheidung kann entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der HOAI in Deutschland haben.
Erstmals hat nämlich der EUGH Zusammenhänge zwischen der Honorarhöhe und der Qualität der Dienstleistungen anerkannt und dadurch eine Einschränkung des Dienstleistungsverkehrs unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit und im Sinne des Verbraucherschutzes gebilligt.
Nach diesem Steilpass kann nun die Novellierung der HOAI in ihre letzte Runde gehen.


Dezember 2006:
Website-Update

Einbau optionales Flash-Plugin auf der Startseite:

Technik hierzu:
Aufgrund des Patentstreits zwischen Microsoft und der Fa.Eolas, die ein Patent auf das Einbetten von Plug-ins in Webseiten beansprucht, muß das Aktivieren von aktiven Steuerelementen (Microsoft Sicherheits-Update v. 11. April 2006) für den Internet Explorer 6.0 mittels Scripttechnologie gelöst werden.


Dezember 2006:
HOAI Teil XIII Vermessung
nach wie vor gefährdet
(Meldung IGVB)

Am 30. November 2006 hat Staatssekretär Schauerte anlässlich einer AHO-Veranstaltung in Berlin noch einmal den Standpunkt des Wirtschaftsministeriums bekräftigt, sog. Beraterleistungen bei der Novellierung der HOAI herausnehmen zu wollen. Darunter soll auch der Teil XIII Vermessung fallen. Es zeigte sich, dass alle bisher eingebrachten Argumente für einen Erhalt kein Gehör gefunden haben. Eine ersatzweise Stundensatzabrechung in auskömmlicher Höhe soll ebenfalls nicht mehr geregelt werden, an ihre Stelle soll freie Vereinbarung treten.


September 2006:
Relaunch Website

Fertigstellung unserer völlig neugestalteten Website mit neuen Themen und Funktionalitä-
ten.


September 2005:
Verordnung Gebäude-
einmessung GÜVO
(Meldung IGVB)

Verordnung über Gebäudeeinmessung GÜVO tritt am 1.9.05 in Kraft. Jetzt ist die neue Verordnung zur Übernahme von Gebäudevermessungen von Privatpersonen ins Liegenschaftskataster GÜVO fertig. Das Ergebnis ist für Vermessungsbüros noch nicht optimal, aber es stellt das derzeit Erreichbare dar. Eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung geht damit gleichzeitig zu Ende


Februar 2005:
Suchfunktion für Website

Zur schnelleren Navigation können über die Suchfunktion direkt Suchbegriffe auf dieser Homepage gefunden werden.


November 2004:
  vorerst kein ÖbVI in Bayern
(Meldung IGVB)

Reform Vermessung21 bleibt stecken
Der ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungs-ingenieur) ist in absehbarer Zeit kein Thema in Bayern. Lediglich eine stärkere Einbindung des 'Verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen' wurde [...] in Aussicht gestellt.


September 2003:
Eintragung als
Sachverständiger

Eintragung von Dipl.-Ing. Michael Saam bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in die Liste als
Verantwortlicher Sachverständiger für
Vermessung im Bauwesen


Juli 2003:
wichtige Info für Bauherren:
 Einmessbescheinigung
(dies trifft auch für 2011 zu)

Derzeit ist verstärkt zu beobachten, dass insbesondere bei privaten Bauvorhaben (z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser) die von Seiten der Gemeinden bzw. Landratsämter durch einen Vermessungsingenieur vorzunehmende Einmessbescheinigung (Art. 68 BayBO) nach Baugrubenaushub (noch vor Baubeginn) nicht vorgenommen wird. Die zuständige Baubehörde kann in diesen Fällen erhebliche finanzielle Sanktionsmaßnahmen androhen bzw. den Abbruch der baulichen Anlage fordern.

 

Fotogalerie     |     Links     |     Email     |     Stellenangebote     |     Aktuelles      |     Impressum     
Ingenieurbüro Saam GmbH | AGB